Supplier Code of Conduct (SCoC)

Verhaltenskodex für Lieferanten der Apparatebau Nordhausen GmbH

Apparatebau Nordhausen GmbHAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Vorwort

Der Supplier Code of Conduct (SCoC) der Apparatebau Nordhausen GmbH hat zum Ziel, Grundprinzipien der Zusammenarbeit an alle Geschäftspartner zu kommunizieren und verbindlich zu regeln. Die formulierten Grundsätze und Standards bilden einen wichtigen Bestandteil der Zusammenarbeit und die Einhaltung des SCoC wird von Lieferanten der Apparatebau Nordhausen GmbH, und deren Unterlieferanten erwartet und eingefordert.

 

Die Allgemeinen Grundsätze

Die Beachtung von Gesetzen

Die Apparatebau Nordhausen GmbH erwartet von Ihren Lieferanten, die Einhaltung von Recht und Gesetzen sowie aller vereinbarten Vertragsbedingungen.

Lieferanten haben die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Rechtsordnungen zu beachten. Verstöße gegen Gesetze, Verträge oder gegen den SCoC werden nicht toleriert und können Sanktionen zur Folge haben. Sollte der SCoC im Widerspruch zu anwendbarem Recht stehen, geht das anwendbare Recht immer vor. Sollte eine lokale Gewohnheit im Widerspruch zu einer Regelung des SCoC stehen, so ist Dieser zu befolgen.

Ein Fairer Wettbewerb

Unsere Lieferanten und deren Mitarbeiter haben die nationalen und internationalen Regeln des fairen Wettbewerbs zu achten und einzuhalten und keine Handlungen vorzunehmen, die gegen das Kartellrecht verstoßen. Abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

Klare Anti-Korruption

Unsere Lieferanten bestechen nicht und lassen sich nicht bestechen, auch wenn das dazu führt, dass ein Geschäft nicht zustande kommt. Unsere Lieferanten stellen insbesondere sicher, dass ihre Mitarbeiter keine Vorteile an Mitarbeiter oder nahestehende Dritte mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen, anbieten, versprechen oder gewähren.

Beziehungen zu Geschäftspartnern sind stets transparent

Die Auswahl von Lieferanten erfolgt ausschließlich aufgrund wettbewerblicher Erwägungen und auf der Basis von vollständigen und eindeutigen Vereinbarungen.

Maßnahmen gegen Geldwäsche

Unsere Lieferanten unterstützen alle erforderlichen Maßnahmen, um in ihrem Einflussbereich Geldwäsche zu unterbinden.

Die Einhaltung von Außenwirtschaftsvorschriften

Unsere Lieferanten beachten die anwendbaren nationalen und internationalen Außenwirtschaftsbestimmungen bei allen Lieferungen, Dienstleistungen und Zahlungen.

Die Vermeidung von Interessenskonflikten

Situationen, in denen die persönlichen oder finanziellen Interessen der Mitarbeiter, mit denen ihres Unternehmens in Konflikt geraten können, müssen vermieden werden. Um solche Konflikte zu erkennen und zu vermeiden, müssen die Lieferanten Situationen, aus denen sich eine Einschränkung der Objektivität und Unabhängigkeit der Mitarbeiter ergeben können, unverzüglich der Apparatebau Nordhausen GmbH anzeigen.

Der Schutz von Informationen und Daten

Unsere Lieferanten sind sich der Bedeutung von Informationssicherheit und Datenschutz für ihr Unternehmen sowie für ihre Mitarbeiter bewusst und gewährleisteneinen effektiven Schutz in beiden Bereichen. Der Lieferant verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere datenschutzrechtlicher Vorgaben. Sensible Informationen von Geschäftspartnern und Kunden werden vom Lieferanten vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff sowie Verlust geschützt. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit der Apparatebau Nordhausen GmbH.

Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

Die Apparatebau Nordhausen GmbH ist überzeugt davon, dass Vielfalt der Menschen sowie wertschätzende Grundhaltung und Umgangsweise die Grundlage unternehmerischen Erfolges sind. Soakzeptiert und respektiert Apparatebau Nordhausen GmbH die persönlichen und individuellen Unterschiede aller Mitarbeiter. Diskriminierung, sexuelle oder persönliche Belästigung, Benachteiligung oder Beleidigung werden nicht geduldet. Der Umgang miteinander ist offen und ehrlich, geprägt von Respekt und Verantwortung.

Die Apparatebau Nordhausen GmbH erwartet diese Grundhaltung sowie die Einhaltung der nachfolgenden Grundsätze auch von seinen Lieferanten:

Freie Wahl der Beschäftigung

Die Beschäftigung ist frei gewählt. Zwangs- und Pflichtarbeit (einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeit) werden nicht toleriert.

Anti-Diskriminierung

Chancengleichheit und Gleichbehandlung, ungeachtet ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, werden vom Lieferanten gewährleistet.

Keine Kinderarbeit

Kinder dürfen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden, Ihre Würde ist zu respektieren und Ihre Sicherheit und Gesundheit darf nicht beeinträchtigt werden. Lieferanten müssen die allgemeinen rechtlichen Vorgaben über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung beachten.

Vereinigungsfreiheit

Das Recht aller Beschäftigten, kollektive Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Verhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen, wird vom Lieferanten anerkannt.

Vergütung und Arbeitszeit

Die jeweiligen nationalen Regelungen und Vereinbarungen zur Arbeitszeit und zu regelmäßigem bezahltem Erholungsurlaub werden eingehalten. Die Vergütung beachtet – ohne Rücksicht auf den Unterschied des Geschlechts – die jeweils gesetzlich garantierten Mindestentgelte, die Mindestnormen der jeweiligen nationalen Wirtschaftsbereiche und orientiert sich am jeweiligen Arbeitsmarkt.

Gesundheitsschutz / Arbeitsschutz

Lieferanten stellen die Einhaltung aller gültiger Vorschriften und Gesetze zur Arbeitssicherheit sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sicher. Die Lieferanten gewährleisten die Vorsorge gegen Unfallgefahren und arbeitsbedingte Erkrankungen und stellen sicher, dass sich Ihre Mitarbeiter in der täglichen Arbeit in einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld befinden. Sicherheitsinformationen sowie ggf. angemessene persönliche Schutzausrüstung sind verfügbar.

Unsere Umwelt

Der Umgang mit Ressourcen / Ressourceneffizienz und Energieverbrauch

Der Umwelt- und Ressourcenschutz haben sowohl im Rahmen der Entwicklung als auch bei der Herstellung, dem Transport und der Entsorgung von Produkten eine hohe Bedeutung.

Ressourceneffizienz: Die Lieferanten nutzen Ressourcen effizient, verwenden energieeffiziente und umweltfreundliche Technologien

Abfallmanagement: Die Lieferanten vermeiden bei der Entwicklung, der Herstellung, der Nutzungsphase und der anschließenden Verwertung von Produkten sowie anderen Tätigkeiten Abfälle und berücksichtigen die Wiederverwendung, das Recycling sowie die gefahrlose, umweltfreundliche Entsorgung von Restabfall, Chemikalien und Abwässern.

Umweltmanagement: Lieferanten stellen die Einhaltung aller gültiger Vorschriften und Gesetze zum Umweltschutz sicher.

Gefahrenstoffe:Der Lieferant identifiziert potenziell gefährliche chemische oder sonstige Stoffe, die eine Gefahr darstellen, wenn sie in die Umwelt gelangen. Zusätzlich gewährleistet er, dass diese sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, recycelt und entsorgt werden. Sofern Boden- und Grundwasserverunreinigungen eingetreten sind, treffen die Lieferanten entsprechend den gesetzlichen Regelungen und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssanierung.

Verantwortungsbewusste Materialbeschaffung

Lieferanten, die Bodenschätze aus Konfliktgebieten verarbeiten, legen den Ursprung des Materials der Apparatebau Nordhausen GmbH gegenüber offen und setzen für die Herstellung Ihrer Produkte nur validierte, konfliktfreie Schmelzereien und Raffinerien für die Beschaffung von Mineralien ein.

Umsetzung & Konsequenzen bei Verstößen

Die Umsetzung

Als Apparatebau Nordhausen GmbH erwarten wir, dass die Anforderungen dieses SCoC von allen Lieferanten eingehalten und auch in ihrer vorgeschalteten Lieferkette (Lieferanten & Sub-Lieferanten) umgesetz werden.

Die Kontinuierliche Verbesserung

Wir erwarten, dass sich unsere Lieferanten einer kontinuierlichen Verbesserung in der Umsetzung der Forderungen dieses SCoC stellen, um die negativen sozialen und/oder ökologischen Auswirkungen des Unternehmens zu minimieren und sich an die sich ändernde Umwelt und Abläufe anzupassen.

Konsequenzen

Die Apparatebau Nordhausen GmbHerwartet, dass Mitarbeiter der Lieferanten sich entsprechend äußern können, wenn die hier beschriebenen Anforderungen nicht eingehalten werden und behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen mit geeigneten Mitteln zu überprüfen.

Jede erkannte Nichtbeachtung des SCoC in der Lieferkette wird durch den Lieferanten bewertet und eigenverantwortlich behoben, ohne dass zusätzliche Kosten für die Apparatebau Nordhausen GmbH entstehen. Wir betrachten die Einhaltung der in diesem Dokument formulierten Anforderungen als wesentlich und nicht unerheblich für die jeweiligen Geschäftsbeziehungen.

Schuldhafte Verstöße gegen unsere Grundsätze werden von der Apparatebau Nordhausen GmbHnicht toleriert und können zum Vertragsrücktritt, zur Vertragskündigung bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.

Nordhausen, Mai 2021